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Antrag auf Unterschutzstellung als Naturdenkmal einer 3er-Baumgruppe im Geltungsbereich des i.A.
befindlichen Bebauungsplan 935 - Röhlinghauser Straße -
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 935 fand ein Ortstermin am 7.2.2020 statt, in Folge
dessen die Schutzwürdigkeit und Erhaltung einer 3er-Baumgruppe aus Platanen erkannt wurde. Diese Bewertung ist kongruent mit der
fachlichen Einschätzung des ö.b.v. Baumsachverständigen Michael Birke, Menden, niedergeschrieben im Gutachten vom 05.11.2013 zur
Bewertung des Baumbestandes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes vom 27.01.2012, ergänzt am 15.01.2015 nach dem
ELA-Sturmereignis. Bei dieser Baumgruppe handelt es sich um Ahornblättrige Platanen (Platanus acerifolia) mit einem Stammumfang
von > 4 Meter (siehe o.a. Gutachten aus 2013). In dieser Mächtigkeit sind in Bochum nur wenige Exemplare in dieser Ausprägung und
Vitalität vorhanden. Die genannte Platane ist ein wesentliches und prägendes Element der Industrialisierung im Ruhrgebiet
aufgrund seiner besonderen "industriefesten" Merkmale. "Die Ahornblättrige Platane toleriert durch Abgase verschmutzte Luft,
reinigt diese und gilt als unempfindlich gegenüber verdichteten Böden", Quelle: Wikipedia. Es kann davon ausgegangen werden, dass
die Platanen in Zusammenhang mit der innerhalb des B-Planes 935 liegenden heutigen „Hebammenschule" (erbaut 1912, ehemalige
evangelische Gemeindeschule an der Günnigfelder Straße 176, Denkmalliste der Stadt Bochum, siehe Denkmalliste Objekt A 428)
gepflanzt wurden. Hierfür spricht auch die Bemerkung in der Denkmalliste der Stadt Bochum zum Baudenkmal ehemalige evangelische
Kirche und Pfarrhaus an der Hannover Straße/gegenüber Hebammenschule (erbaut 1906-1908, siehe Denkmalliste Objekt 327),
wo von einer "planmäßigen Bepflanzung" gesprochen wird. Dies alles spricht dafür, dass die hier zur Beantragung als Naturdenkmal stehenden
Platanen wesentlicher Bestandteil der Siedlungsgeschichte/-entwicklung und der planmäßigen Bepflanzung des Ortsteiles Unterhordel
sind. Die Platanen müssen demnach ein Alter von ca. 120 Jahren aufweisen, was sich auch mit der Schätzung des Baumsachverständigen
M. Birke deckt (siehe Seite 11 des Gutachtens 2013: Herr Birke prognostiziert für diese Platanenart eine Lebenserwartung von
150/180 Jahren, max. 300 Jahre). Dies vorausgeschickt, wird bei der Stadt Bochum hiermit der Antrag gestellt, die
3er-Platanengruppe (im Baumgutachten des Herrn Birke mit Nummer 58, 59 und 63 gekennzeichnete Bäume) einstweilig unter Schutz zu
stellen und als Naturdenkmal in die Naturdenkmalliste der Stadt Bochum einzutragen. Damit wird die Platane als
charakteristischer Baum für die Zeit der Industrialisierung erstmalig in die Liste der Naturdenkmale in der Stadt Bochum
aufgenommen und gewürdigt. Antragsbegründung: Die Platanus acerifolia ist aufgrund ihrer Eigenart und Schönheit
sowie aus für den Ortsteil Unterhordel siedlungsgeschichtlichen Gründen von herausragender Bedeutung. Hierfür steht die
3er-Baumgruppe als natürliches Symbol einer für die Stadt Bochum wichtigen und prägenden Epoche. Mit dem Baum Nr. 58 beinhaltet die Gruppe die
älteste an diesem Standort vorhandene Platane.
Bernd-Rudolf Oldengott Bochum, 25.06.2020
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