Chronik des Bauvorhabens:
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Kahlschlagpolitik der Stadt Bochum in Bochum Hordel (geändert am 07.07.2020)

hier: Bebauungsplan Nr. 935, Röhlinghauser Straße

Auf dieser Diese Webseite entsteht enthält eine Dokumentation einschließlich Kommentaren über den Planungs- und Baufortschritt zu o.g. städtischem Bauvorhaben. Sie befindet sich formal und inhaltlich in der Aufbauphase. (geändert am 29.01.2020)

Ziel der Webpräsenz ist, in stärkerem Maße als aktuell geplant einen über 100 Jahre alten, majestätischen Baumbestand zu erhalten, der nun weitestgehend vernichtet werden soll (Planung mit Stand "Beschlussvorlage zur 55. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 24.01.2020" als download_1). 

Hintergrund und Stand

Am 07.02.2012 (!) fand eine Bürgerversammlung zum geplanten Vorhaben statt. Im dazugehörigen Protokoll der Stadtverwaltung heißt es:

"Die politische Vorgabe und unser Ziel ist es, möglichst viele Bäume zu erhalten. Die Entfernung einzelner Bäume ist für die Realisierung des Konzeptes unumgänglich. Darüber hinaus sollen nur kranke Bäume aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Daher soll ein Baumgutachten erstellt werden. Mit dem Ergebnis dieses Gutachtens kann sich die Ausnutzung gegebenenfalls verändern...
Es finden Begehungen statt, um die Bäume auf ihre Erhaltenswürdigkeit zu untersuchen. Man wird immer versuchen, gesunde Bäume zu erhalten. Auch die Verwaltung schaut bei den Bäumen genau hin."

Noch in einer Abwägung zu den 2012 eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 935, Röhlinghauser Straße in der Fassung vom 19.11.2019 liest es sich - den tatsächlichen Sachverhalt verschleiernd - wie folgt:

"Die Bäume sollen so weit wie möglich erhalten bleiben."

Aktuell befasst sich die WAZ in ihrer Ausgabe Bochum vom 10.01.2020 mit dem Bauvorhaben. Danach hat die Stadt Bochum ihr den Bürgern vor 8 Jahren vorgestelltes Bauvorhaben völlig umgebaut. Zitat:

"Bäume innerhalb der Grundstücksfläche mit einer Größe von 12.800 Quadratmetern können nicht erhalten werden. An anderer Stelle aber können Bäume, wie z.B. die Baumreihe an der Röhlinghauser Straße, stehen bleiben. Erhalten bleiben ebenso die Bäume im Bereich der Hebammenschule. Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des Baugrundstücks erfolgen... Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden im Planungsausschuss am 28. Januar geschaffen; zuvor befasst sich die Bezirksvertretung Mitte in ihrer Sitzung am Donnerstag (16.) mit dem Auslegungsbeschluss."

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 16.01.2020 wurde beschlossen, dass vor einer Entscheidung des Ausschusses für Planung und Grundstücke, die ursprünglich für den 28.01.2020 vorgesehen war, eine Begehung von Mitgliedern der Bezirksvertretung stattfinden solle. Hierbei solle ein stärkerer Erhalt der auf dem Baugrundstück stehenden Platanen im Blickpunkt stehen. Der Leiter des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster bemerkte in der Sitzung, dass selbstverständlich vorgesehen sei, in einer neuen Bürgerversammlung die geänderte Planung vorzustellen.

Der entsprechende Tagesordnungspunkt werde auf eine spätere Sitzung der Bezirksvertretung geschoben.

Auffallend ist, dass das ökologische Gutachten des Baumsachverständigen Dipl.-Ing.(FH) Michael Birke, Ö.B.V., das den Bürgern in 2012 angekündigt war und diesen nicht bekannt ist, auch in der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 16.01.2020 nicht vorgelegt wurde (Auszug als download_2). In dem Gutachten heißt es beispielsweise zu jedem der Bäume Nr. 58 - 63:

"Der Baum ist gesund und erhaltenswert, die dringend erforderliche Totholzbeseitigung wurde bereits vorab gemeldet."

Weiterhin schreibt der Sachverständige zu der Gesamtheit der auf dem Grundstück stehenden Bäume:

"Es können alle Bäume erhalten werden, lediglich bei Baum Nr. 37 besteht die Möglichkeit, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre aufgrund der Fäule im Stammfuß und Stamm und der schlechteren Vitalität ein weiterer Erhalt nicht mehr wirtschaftlich ist. Alle anderen Bäume sind nach jetzigem Stand auch mittelfristig erhaltenswert."

Offenbar passt der Stadtverwaltung dieses Gutachten nicht in ihr Konzept, es soll totgeschwiegen werden.

Die den Bürgern im Jahre 2012 vorgestellte Bebauungsplanung ist für diese noch heute (Stand 21.01.2020) als download_3 abrufbar. Sie gaukelt den Bürgern weiterhin Aktualität vor, anderenfalls wäre sie gelöscht bzw. ersetzt worden. Dabei verfolgt die Stadt offensichtlich längst andere Pläne. Die in der WAZ-Ausgabe vom 10.01.2020 veröffentlichte, völlig neue Planung ist erst in diesem Jahr (2012/2020!) der Bezirksvertretung vorgestellt worden und soll bereits am Dienstag, den 28.01.2020, also in Windeseile, in den Planungsausschuss eingebracht werden.

Die Stadt Bochum hat mit dieser Missachtung von Bürgerinteressen gezeigt, wieviel Demokratie, Öffentlichkeit und Transparenz sie zulässt und wie stark tatsächlich ihr Wunsch ausgeprägt ist, alten Bochumer Baumbestand - Bochums grüne Lunge - zu erhalten. Sie hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden und möchte nun das Verfahren nach 8-jährigem Stillstand "durchpeitschen".

Mit der jetzigen Planung würden die neuen Hausbewohner aus ihren Häusern heraus statt prächtiger Bäume nur Häuserfronten erblicken, denn die wenigen Bäume, die erhalten bleiben sollen, stünden seitwärts, in Richtung der Reihenhausachse.

Sollte die Stadt dieses Bauvorhaben als ökologisches Projekt anpreisen wollen, weil eine Dachbegrünung der Wohngebäude vorgesehen sei, wäre dies zynisch. Denn die Ökobilanz wäre vernichtend: CO2-Bindung bzw. Sauerstoff-Produktion der Dachvegetation lägen im günstigsten Fall auf Höhe der derzeitigen Bodenvegetation. Die ungleich höhere Öko-Wirkung der zahlreichen, riesigen Bäume, die geopfert werden sollen und eine wichtige Rolle für das Stadtklima spielen, wäre für die Umwelt verloren.

Zudem würde den Vögeln und zahlreichen anderen Tieren ihr Lebensraum genommen. Die Stadtplaner sollten sich einmal die Zeit nehmen, frühmorgens dem Vogelkonzert in dem Wäldchen zuzuhören. Zum Anhören bitte in die nächste Leerzeile oder auf den Pfeil links klicken:

(ergänzt am 18.04.2021)

Es geht hier keineswegs darum, das geplante Bauvorhaben zu verhindern. Selbstverständlich muss Familien aktuell mehr Wohnraum in Bochum angeboten werden. Angesichts des von der Stadt geplanten Kahlschlages darf den neuen Bewohnern jedoch nicht die Nachbarschaft zu diesen majestätischen Bäumen genommen werden, auch dies hat mit Lebensqualität am neuen Wohnort zu tun - und selbstverständlich ebenso mit Klimaschutz und Lebensqualität der Bürger im gesamten Bochumer Stadtraum. Und selbstverständlich gäbe es andere Planungsvarianten für dieses Gelände, die sowohl die sozialen wie auch die ökologischen Belange berücksichtigen würden. Es ist völlig unverständlich, dass sich die Stadtverwaltung als Scharfrichter dieser majestätischen Bäume und ihrer Tierwelt betätigt.

Zur Frage, was eine Kommune für den Klimaschutz tun und wie der CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 reduziert werden könne, äußerte sich der zuständige Bochumer Stadtbaurat am 10.08.2019 im Bochumer Stadtspiegel: Es sei dies ein globales Klimaschutzziel, dem sich auch die Stadtverwaltung verpflichtet fühle. 2015 habe Bochum ein Minus von 49,8 Prozent erreicht. Zugleich dämpfte er die Euphorie: "Ich mache mir Sorgen, ob wir die Ziele erreichen können." Angesichts dieser Aussagen ist der Kahlschlag der Stadt Bochum ein Anachronismus.

Die folgenden Fotos verdeutlichen, um was es hier geht Fridays for Future. Weitere Fotos mit Anmerkungen zum jeweils aktuellen Stand werden folgen.

Zu meiner Person: Ich wohne in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Baugrundstück. Ich gehöre keiner politischen Gruppierung an. Ich handele als Privatperson und im eigenen Namen. Ich trete ausschließlich als Beobachter bzw. Berichterstatter zum jeweiligen Projektstand auf - soweit mir Informationen vorliegen...

Mit einer Veröffentlichung meines Beitrages in der Presse bin ich einverstanden.

Bochum, 25.01.2020
Bernd-Rudolf Oldengott
Email: oldengott@ikanmas.de

Nachtrag vom 31.01.2020 (auf Rückfragen): An der Bürgerversammlung vom 07.02.2012 und an der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 16.01.2020 (bis TOP "Bebauungsplan Nr. 935") habe ich teilgenommen.

Nachtrag vom 09.02.2020: Für die Platanenreihe, die im Bereich zwischen der Schule für Physiotherapie (Günnigfelder Str. 176) und den anliegenden Häusern steht, ist die Situation differenziert zu sehen. Dies werde ich bedarfsweise näher erläutern.

 
  google maps  
  Satellitenansicht des Bebauungsgrundstückes (aus: google maps)

 
  Planzeichnung Kahlschlag  
  mit Stand 27.01.2020 geplanter Kahlschlag

 
  Planzeichnung Stand 2012  
  Planzeichnung des Bebauungsplans, Stand 27.01.2012

 
  Planzeichnung_Stand_26.01.2020  
  Planzeichnung des Bebauungsplans, Stand 27.01.2020 (zum 16.01.2020 geplante Beratungsfolge: Auslegungsbeschluss am 16.01.2020 in Bezirksvertretung Bochum-Mitte, Entscheidung am 28.01.2020 im Ausschuss für Planung und Grundstücke)

 
 
 
  für weitere Fotos bitte auf Bild klicken
 
 
IM FOLGENDEN AKTUELLES IN ZEITLICHER ABFOLGE
 

16.01.2020: 55. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte
hier zurück zum Kommentar oben (danach auf Pfeil-zurück-Taste des Browsers klicken)
 
28.01.2020: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. Die Niederschrift verweist auf TOP 11.3 der Sitzung (nicht öffentlicher Teil).
 
 
07.02.2020: Ortsbegehung
An der Ortsbegehung nehmen Mitglieder der Stadtverwaltung, des Rates, des Ausschusses für Planung und Grundstücke und der Bezirksvertretung Bochum-Mitte teil.
 
 
08.02.2020:
Faktencheck zum Leserbrief in der WAZ vom 08.02.2020
 
 
12.02.2020:
Platanen vor/nach dem Sturm Sabine (Fotos)
 
 
13.02.2020: 56. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Auf Grundlage der Erörterung zur Ortsbegehung vom 07.02.2020 stellt die Stadtverwaltung in Grundzügen einen geänderten Bebauungsplan vor. Dieser sieht geg. vorheriger Planung den Erhalt von drei besonders erhaltungswürdigen Platanen vor. Die Platanenreihe zwischen der Schule und den nordöstlich von ihr gelegenen Wohnhäusern/Grundstücken soll aufgegeben werden. Alle Mitglieder der Bezirksvertretung Bochum-Mitte stimmen dem geänderten Plan grundsätzlich wohlwollend zu. Der Auslegungsbeschluss kann frühestens in der 57. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte stattfinden.
 
 
21.02.2020:
WAZ vom 21.02.2020: "Mehr Bäume werden verschont"
 
 
25.02.2020: 49. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke
Dem Ausschuss für Planung und Grundstücke liegt weiterhin der Entwurf in der Fassung vom 19.11.2019 vor. Laut Begründung zur Beschlussvorlage der Verwaltung (20193691) können demnach "Bäume innerhalb der geplanten, überbaubaren Grundstücksfläche... nicht erhalten werden". Der Einladung zur Sitzung (TOP 1.3, Vorlage 20193691) ist zu entnehmen: "Beratung wurde zurückgestellt".
In der Sitzung des Ausschusses stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen eine geänderte Planzeichnung des Bebauungsplans auf Grundlage der Erörterung zur Ortsbegehung vor. Sie sieht gegenüber dem bisherigen Plan insbesondere den Erhalt von drei besonders erhaltungswürdigen Platanen, daraus resultierend eine geänderte Parkplatzdisposition, den Entfall einer Doppelhauseinheit und eine im öffentlichen Eigentum verbleibende Teilfläche sowie zusätzlich eine geringfügige Verlagerung des Regenrückhaltebeckens mit der möglichen Folge des Erhalts eines weiteren Baumes vor. Das Amt betont, dass die nun zu erhaltenden Bäume in Anbetracht ihres hohen Alters durchaus noch Jahrzehnte überleben könnten.
Die neue Planung wird in allen Wortmeldungen des Ausschusses als verbessert angesehen. Angesichts der spürbaren Klimaveränderung wird in einer Wortmeldung die Anregung an die Stadtverwaltung gegeben, bei zukünftigen Bauvorhaben mit Baumbestand verstärkt auf die im Wohnumfeld angenehme Wirkung vorhandener Bäume (Schatten, Klima...) zu setzen.
Es wird vereinbart, dass eine neue Beschlussvorlage vorgelegt werden soll. Der Zeitpunkt hierfür ist offen.
Niederschrift vom 19.03.2020 (Vorlage 20193691)
"Frau Venzke erläutert zunächst den aktuellen Planungsstand aufgrund des durchgeführten Ortstermins am 07.02.2020. Insbesondere geht sie dabei darauf ein, welche Bäume erhalten werden können. Auf der Grundlage des Ortstermins wird die Verwaltung einen geänderten Bebauungsplanentwurf erneut in den parlamentarischen Beratungsgang geben. Die entsprechende Beschlussvorlage wird in eine der nächsten Sitzungen eingebracht.
Insofern zieht die Verwaltung die Vorlage zurück.
Anmerkungen: Herr Hohmeier regt an, bei der Beratung der neuen Vorlage auch den Naturschutzbeirat zu berücksichtigen. Die Verwaltung bestätigt, dass noch keine Bäume gefällt wurden."
 
 
25.06.2020:
Antrag auf Unterschutzstellung als Naturdenkmal einer 3er-Baumgruppe im Geltungsbereich des i.A. befindlichen Bebauungsplan 935 - Röhlinghauser Straße
 
 
26.06.2020: Email an das Amt für Stadtplanung und Wohnen
Auszug: Es werde "dem Bauvorhaben, das planungsmäßig weiterhin auf der Vernichtung unzähliger alter Bäume gründet, gut anstehen, wenn die Stadt Bochum diese Baumgruppe in eigener Veranlassung unter Naturdenkmalschutz stellt.

Ich bin sicher, dass das Bauvorhaben mit dem ökologischen und siedlungsgeschichtlichen Aspekt einer Unterschutzstellung aufgewertet würde und die zukünftigen Hauseigentümer den Wert dieser ehrwürdigen, Schatten spendenden Bäume schätzen werden."
 

30.06.2020: Antwort des Amtes für Stadtplanung und Wohnen
Auszug: Die Email vom 26.06.2020 werde als Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren behandelt. "Ich kann Ihnen aber jetzt schon mitteilen, dass im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nicht die Unterschutzstellung als Naturdenkmal behandelt wird. Zuständig hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde, an die ich Ihre Mail weiterleiten werde."
 
16.10.2020: Tagesordnung zur 31. Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 27.10.2020
TOP 4.5: Aufnahme neuer Naturdenkmale (Vorlage 20202468)
TOP 5.1: Altbaumschutz in Bochum (Vorlage 20202512)
TOP 5.2: Ökologische Standards bei Bauleitplanung/Bebauungsplanung (Vorlage 20202513)
Hinsichtlich der Frage, ob unter TOP 4.5 auch o.g. Antrag auf Unterschutzstellung als Naturdenkmal enthalten ist, hat der Unterzeichner (s. o.) am 18.10.2020 eine Anfrage an das Umwelt- und Grünflächenamt m.d.B. um Weiterleitung an den Vorsitzenden des Naturschutzbeirats gerichtet. Antwort des Amtes vom 22.10.2020: Der Unteren Naturschutzbehörde liegt kein Antrag bez. Unterschutzstellung einer Baumgruppe im Geltungsbereich des i. A. befindlichen Bebauungsplans 935 als Naturdenkmal vor.
 
 
21.02.2021: Nachweis des Alters der 3-er Baumgruppe (Nachtrag)
Nach diesem Archivfoto des Regionalverbandes Ruhr aus dem Jahre 1926 dürfte die 3-er Baumgruppe, deren Unterschutzstellung als Naturdenkmal beantragt wird, ein Alter von 120 Jahren aufweisen.
 
 
15.07.2021: Flutkatastrophe im Juli 2021
Die Jahrhundertflut in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 ist eine der größten Umweltkatastrophen der deutschen Nachkriegszeit. Ortschaften und weite Flächen wurden überflutet, Häuser stürzten ein, zahlreiche Straßen und Brücken wurden zerstört. Mehr als 180 Tote sind zu beklagen.

Was hat diese anthropogene Katastrophe mit dem geplanten Bauvorhaben Röhlinghauser Straße zu tun?

Das Vorhaben liegt nur wenige 100 m von Bochums tiefstem Punkt entfernt, dem Naturschutzgebiet Blumenkamp, einem Bergsenkungssee. Es ist somit auf gleicher Höhenlage. Zwar sieht das Projekt die Einrichtung eines Regen-Rückhaltebeckens vor. Bei einer Flutkatastrophe wäre jedoch dessen Aufnahmekapazität kaum ausreichend. Entscheidender wäre das Wasseraufnahmevermögen des Bodens. Mit dessen Versiegelung ginge wertvoller Regenspeicher verloren, bei Starkregen könnte Regenwasser nicht schnell genug abfließen, Überschwemmungen können die Folge sein.

In diesem Zusammenhang hat die WAZ - Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 21.07.2021 den Artikel "Schwammstadt - gegen die Flut" veröffentlicht. Professor Christian Albert, Dozent an der Ruhr-Uni Bochum, wird wie folgt zitiert: "Sämtliche Grünflächen, Parks und Spielplätze in den Städten sollten zur dezentralen Versickerung genutzt werden". Auch die Begrünung von Dächern helfe, Regenwasser zurückzuhalten. Grüne Versickerungsflächen in der Stadt hätten viele zusätzliche Vorteile: "Sie werten die Städte auf, schaffen Erholungsräume, bieten Tieren und Pflanzen Lebensräume, filtern Feinstaub, kühlen die Innenstädte und fungieren als Frischluftreservoir".

Angesichts weiterer zu erwartender Wetterextrema muss auch in Bochum der Trend zur weiteren Flächenversiegelung gestoppt werden. Dies gilt erst recht für die tiefstgelegenen Grundstücke der Stadt. Das Konzept der "Schwammstadt" sollte zielgerichtet verfolgt werden, die Grünfläche an der Röhlinghauser Straße mit ihrem wertvollen Baumbestand sollte erhalten bleiben.

 
  18.01.2022: Ausblick 2022
10 Jahre nach der ersten und bisher letzten Bürgerversammlung vom 07.02.2012 ist zu erwarten, dass die Stadt im laufenden Jahr mit der Umsetzung des Bauvorhabens beginnt - allerdings mit einer völlig veränderten Grünerhaltungs-Konzeption im Vergleich zu der seinerzeit präsentierten.

Zur Erinnerung sei hier zum einen auf die "Kurzbegründung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB" mit Stand Januar 2012 verwiesen. Wortlaut: "Der Planentwurf nimmt Rücksicht auf den erhaltenswürdigen Platanenbestand und ordnet sich ihm unter. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Wiedernutzung dieser Brachfläche einer Neuinanspruchnahme von Flächen vorzuziehen ist".

Die Erhaltung des Baumbestandes wurde somit als vorrangig eingestuft ("ordnet sich ihm unter"). Anzumerken ist, dass dort, wo die riesigen Platanen stehen (dies ist der überwiegende Flächenanteil) im laufenden und letzten Jahrhundert keine Bebauung bestand.

Zum anderen sei hier an das Protokoll der Stadtverwaltung zur Bürgerversammlung vom 07.02.2012 erinnert:

"Die politische Vorgabe und unser Ziel ist es, möglichst viele Bäume zu erhalten. Die Entfernung einzelner Bäume ist für die Realisierung des Konzeptes unumgänglich. Darüber hinaus sollen nur kranke Bäume aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Daher soll ein Baumgutachten erstellt werden. Mit dem Ergebnis dieses Gutachtens kann sich die Ausnutzung gegebenenfalls verändern (Anmerkung: Das Baumgutachten hat die Erhaltenswürdigkeit der Bäume bestätigt)... Man wird immer versuchen, gesunde Bäume zu erhalten. Auch die Verwaltung schaut bei den Bäumen genau hin".

Dies ist der noch heute gültige offizielle Stand, der unter diesem Link im Informationssystem der Stadt abrufbar ist.

Zu diesem Bauvorhaben ist lt. Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung mit Stand Januar 2022 der Aspekt "Ökologie" für eine "kurzfristige Potentialfläche für Wohnungsbau" mit einem Minus belegt und von der Stadt wie folgt beschrieben: "Älterer Baumbestand und Staudenbrache, Potential für kommunalen Biotopverbund und den Biotop- und Artenschutz, Artenschutzprüfung 1 erforderlich":

Ökologie

Ob bzw. inwieweit die Stadt ihre mehrfach bekundete Absicht zum Erhalt dieser stattlichen Ahornblättrigen Platanen einhält (von dieser Art sind lt. Wikipedia über 300 Jahre alte, noch immer wuchskräftige Exemplare bekannt), wird sich im laufenden Jahr herausstellen.

 
 
21.02.2022: Sturmserie im Februar 2022

Die sehr heftigen Orkantiefs "Ylenia", "Zeynep" und "Antonia" der vergangenen Tage haben überall in Deutschland reihenweise Bäume umstürzen lassen. Nicht jedoch am geplanten Baustandort Röhlinghauser Straße: Hier sind lediglich wenige Zweige heruntergefallen, die keinen Schaden angerichtet haben.

Die alten Bäume haben ihre Widerstandskraft einmal mehr unter Beweis gestellt.

 
 
16.03.2022: WAZ Bochum "Bauplanung: Naturschutzbeirat schlägt Alarm"

Der Bochumer Naturschutzbeirat (NSB) hat eine Resolution "vor dem Hintergrund der immer bedrohlicher werdenden Situation im Hinblick auf Klimaerwärmung und Artensterben" verfasst. Dessen Vorsitzender Fritz Ludescher sagte der WAZ: "Der NSB begleitet die umfangreichen Neubaupläne der Stadt schon seit längerem sehr kritisch. Die Kritikpunkte sind vielfältig, keine der aktuellen Neubauplanungen genügt allen unseres Erachtens anzulegenden Kriterien". Ersatzpflanzungen würden dieselbe Wirkung erst mit einem zeitlichen Verzug von etwa 50 Jahren entfalten - "also viel zu spät, um für die jetzige Klimakrise wirksam zu werden".
Hier zum vollständigen Artikel der WAZ vom 16.03.2022

 
 
18.05.2022: Vogelkonzert in Nähe der 3-er Baumgruppe
zum Abspielen bitte in nächste Leerzeile oder auf Pfeil links klicken:

 
 
29.06.2022: Baumkataster der Stadt Bochum
Obwohl die Bebauungsplanung zum Bauvorhaben bisher nicht rechtskräftig ist, sind mit Stand 29.06.2022 sämtliche Bäume, die im ökologischen Gutachten 2013 als gesund und erhaltenswert bewertet wurden, im Baumkataster der Stadt Bochum nicht mehr enthalten, siehe folgende Hardcopy.
 
  Baumkataster  
  Möglicherweise handelt es sich hierbei nur um einen versehentlichen digitalen Kahlschlag. Am 12.07.2022 habe ich diesbezüglich eine Anfrage an das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum gestellt. Ich werde berichten.
 
 
20.07.2022: 40,3°
Wärmerekord 2022 in Deutschland. Wer angesichts der immer bedrohlicher werdenden Klimakrise daran zweifelt, welch enormen Nutzen Bäume für das innerstädtische Klima und - hier erst recht! - für das wohnliche Umfeld des Bauvorhabens haben, dem ist, nun ja...
Zur Info: Die Bodenkühlleistung im Umfeld der vier ältesten Platanen am Standort beträgt 300-350 kW/m², was lt. Umwelt- und Klimakarte der Stadt Bochum als "hoch" eingestuft wird.
 
 
28.07.2022: Baumkataster
In Beantwortung meines Schreibens vom 12.07.2022 (siehe Eintrag oben vom 29.06.2022) hat mir das Umwelt- und Grünflächenamt mitgeteilt: "Das Baumkataster der Stadt Bochum umfasst Bäume, die aufgrund der Verkehrssicherungspflicht einer besonderen Pflege und Begutachtung unterliegen. Somit bildet das Baumkataster die Grundlage für die Pflege städtischer Bäume. Hierbei handelt es sich oftmals um Straßenbäume, daher sind die Bäume, die im Rahmen des Bebauungsplans... Röhlinghauser Str. innerhalb des Plangebietes beurteilt wurden, nicht im Kataster wiederzufinden. Das bedeutet also nicht, dass innerhalb des Plangebietes keine Bäume vorhanden sind. Die Erkenntnisse aus den Baumgutachten zum Bebauungsplan Nr. 935 sind in die Planung des Vorhabens an der Röhlinghauser Str. eingeflossen. Hierdurch wurden z. B. einige Bäume innerhalb des Gebietes nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b Baugesetzbuch festgesetzt und sind somit langfristig zum Erhalt gesichert".

Hierzu ist anzumerken: Im Baumkataster ist eine Standortanzeige aller Bäume, also auch von straßennahen Bäumen innerhalb und außerhalb des Bauvorhabens 935, wie es noch im Bild oben (siehe Eintrag vom 29.06.2022) zu sehen ist, nicht mehr möglich. Es stellt sich die Frage, welchen Wert das in der Öffentlichkeit (WAZ...) mehrfach hervorgehobene Baumkataster für die Bürger hat, wenn sie es nicht mehr einsehen können.
 
 
08.09.2022: WAZ Bochum "Mehr Bäume sollen bleiben"
Die WAZ - Westdeutsche Allgemeine Zeitung hat in ihrem Lokalteil am 08.09.2022 den Artikel "Mehr Bäume sollen bleiben" veröffentlicht. Danach gibt es eine Neufassung des Bebauungsplans.
 
Auch wenn in der aktuellen Planung die Anzahl der zu erhaltenden Platanen gegenüber dem Planungsentwurf vom 27.01.2020 - siehe 4. Bild oben - insgesamt um 4 Bäume gestiegen ist, so ist doch festzustellen, dass ein sehr großer Teil des Altbestandes der Kettensäge zum Opfer fallen soll.

Angesichts dessen verwundert die Erklärung des Presseamtes der Stadt: "Die aktuell vorliegende Planung reduziert die Wohnbaufläche zugunsten der vorhandenen Grünstrukturen. Hierbei bleiben die bereits bestehenden Platanen erhalten". Offenbar sollen die Bürger, die mit Blick auf die sich verschärfende Klimakatastrophe zunehmend den Erhalt städtischer Grünbepflanzung fordern, vom geplanten Kahlschlag abgelenkt werden. Hier wäre eine klare Ansprache des Ausmaßes der Baumfällungen und eine größere Offenheit angebracht gewesen, auch wenn ein Kompromiss unter Berücksichtigung aller Belange unumgänglich ist.

Laut der Begründung gem. § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Röhlinghauser Straße wird den Zielen der Strategischen Umweltplanung Bochum (StrUP) "im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 935 nicht vollständig gefolgt, da die Versiegelungsrate in dem Wohnquartier geringfügig höher (Anmerkung: als 50 %) sein kann. Der Bebauungsplan setzt für die allgemeinen Wohngebiete eine Grundflächenzahl von 0,4 fest. Für Nebenanlagen, Wege etc. darf dieser Wert um 50 % überschritten werden. Somit dürfen 60 % der Grundstücke versiegelt werden. Hinzu kommt die Versiegelung durch neue Verkehrsflächen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass ein Mindestanteil unversiegelter Flächen von 50 % im Plangebiet nicht erreicht wird.
Jedoch wird ein Teil einer asphaltierten, jetzt als Parkplatz genutzten Fläche durch die Festsetzung "Öffentliche Grünfläche -Parkanlage-" für die Freiflächenversorgung reaktiviert. Die Fläche wird als Kompensationsfläche genutzt, hier können neue Gehölzstrukturen aufgebaut werden. Der alte Baumbestand im Bebauungsplanbereich wird so weit wie möglich erhalten und entlang der Röhlinghauser Straße wird ein 5 m breiter Streifen als Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, da sich hier neben drei alten Platanen auch Hainbuchensträucher befinden. An der Planstraße werden zudem eine weitere öffentliche Grünfläche und zu erhaltende Bäume festgesetzt. Für die durch den Bebauungsplan Nr. 935 verursachten Eingriffe, die nicht im Plangebiet ausgeglichen werden können, erfolgt der Ausgleich auf folgender Ökokontofläche der Stadt Bochum: Ökokonto Meesmannstr., Gemarkung Riemke, Flur 11, Flurstücke 269, 268 tlw".

Der Unterzeichner empfindet die Ausgleichsmaßnahme als unangemessen und intransparent, ebenso wie viele von der Stadt bei Baumfällungen oft mitgeteilte Kompensationen, die irgendwo stattfinden sollen.

Der weitere Ablaufplan sieht folgende Beratungsfolge vor:
Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 09.09.2022 mit Entscheidung:
"Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 935 - Röhlinghauser Straße - in der Fassung vom 02.08.2022 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB)...
Der Bebauungsplan Nr. 935 - Röhlinghauser Straße - wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt".
Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 15.09.2022, Anhörung. Der Unterzeichner wird als Gast teilnehmen.
 
 
15.09.2022: Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen berichtete über das Bauvorhaben. Es wurden Fragen gestellt, von denen eine nur unzureichend beantwortet wurde.

Der Verfasser dieser Webseite hat am selben Tag eine E-Mail zu der noch offenen Frage an das Amt für Stadtplanung und Wohnen gerichtet.  Bei einer Antwort wird hier informiert.

Der Beschlussvorlage der Verwaltung wurde zugestimmt.
 
 
17.09.2022: WAZ Bochum "Grünes Licht für Neubaugebiet"
Die WAZ - Westdeutsche Allgemeine Zeitung hat in ihrem Lokalteil am 17.09.2022 den Artikel "Grünes Licht für Neubaugebiet" veröffentlicht. Danach hat die Politik grünes Licht für das Neubaugebiet gegeben.
 
 
26.09.2022: Schreiben an das Amt für Stadtplanung und Wohnen
Aufgrund der bisher unbeantworteten E-Mail vom 15.09.2022 folgte ein postalisches Schreiben vom 26.09.2022 an das Amt für Stadtplanung und Wohnen.

Auszug aus dem Schreiben:
"Nach der Planzeichnung des Bebauungsplans sollen die Wohngebäude WA 4 eine Höhe von max. 15,0 m haben. Lt. Ihrer Stadtplanerin... setze diese Höhe die Realisierung eines zusätzlichen Staffelgeschosses voraus. Selbst unter Annahme eines zusätzlichen Staffelgeschosses ist jedoch nur eine Gebäudehöhe von max. 12 m plausibel".

Anzumerken ist: Eine Gebäudehöhe von max. 15,0 m wurde erstmals in der kürzlich vorgelegten und nun beschlossenen Neufassung des Bebauungsplans eingetragen. Der Plan wurde dann im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt.
 
 
11.10.2022: Antwort auf die E-Mail vom 15.09.2022
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat die E-Mail vom 15.09.2022 wie folgt beantwortet (Auszug):

"Die Flächen im Neubaugebiet stehen allesamt im Eigentum der Stadt Bochum. Die Vermarktung der Flächen (neue Baugrundstücke) erfolgt gemäß den Grundstücksrichtlinien der Stadt Bochum (Verfahrensgrundsätze für den Grundstücksverkehr), wonach hier in erster Linie die Vermarktungsverfahren "A. Veröffentlichung nach dem Kriterienkatalog (i. d. R. für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke und -häuser, mit Selbsteinzug des Käufers)" und "B. Veröffentlichung zum Höchstgebot (i. d. R. Mehrfamilienhausgrundstücke und Mehrfamilienhäuser)" zur Anwendung kommen werden. Die Vermarktung wird aber erst nach Rechtskraft des Bebauungsplans und Herstellung der notwendigen öffentlichen Erschließungsanlagen durch die Stadt (Kanal und Straße, mindestens als Baustraße; die Maßnahmen müssen auch noch öffentlich ausgeschrieben werden!) konkret angegangen. Es wird also keinen "Investor über alles" geben, daher kann auch zur Fertigstellung der Häuser keine belastbare Auskunft gegeben werden.

Weiter gehe ich davon aus, dass in der jetzigen Fällperiode (Okt. 22 bis Febr. 23) noch nicht gerodet werden kann, sodass wir mit diesen Maßnahmen schon mindestens in der Fällperiode Okt. 23 bis Febr. 24 liegen werden".
 
 
19.10.2022: Antwort auf das Schreiben vom 26.09.2022
Auf die Frage im Schreiben vom 26.09.2022 zur Gebäudehöhe WA 4 und WA 5 hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen wie folgt geantwortet (Auszug):

"Die Höhenentwicklung im Plangebiet wird über die Festsetzung der maximalen Zahl der Vollgeschosse und die Festsetzung maximaler Gebäudehöhen gesteuert.

In den Allgemeinen Wohngebieten WA 4 und WA 5 sind maximal 3 Geschosse zulässig. Die maximale Gebäudehöhe von 15,00 m ermöglicht neben der dreigeschossigen Bebauung ein zusätzliches Nichtvollgeschoss. Da nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass ein Vollgeschoss lediglich eine Höhe von 3 m aufweist, wurde bei der Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 15 m gewährleistet, dass eine gewisse Flexibilität bei der Gebäudeplanung gewährleistet ist".

Geschosshöhen liegen in der Regel bei 2,6 m, 2,8 m und 3,2 m. Die Mehrfamilienhäuser WA 4 und WA 5 sind für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Geschosshöhen von 3,2 m sind nach Auffassung des Verfassers der Webseite hier unrealistisch. Bei 4 Geschossen und Geschosshöhen von 2,8 m ergibt sich eine Gebäudehöhe von unter 12 m.

Dieser Kritikpunkt (=Randaspekt der Gesamtplanung) wäre aus Akzeptanzgründen planerisch nicht erforderlich gewesen, vgl. Email. Ein besonderes Augenmerk auf Umsetzung der Planung (Beschränkung auf max. 4 Geschosse) wird geboten sein.
 
 
22.01.2023: Baumkataster der Stadt Bochum
Mit Eintrag vom 29.06.2022 (s. o.) hatte der Unterzeichner angemerkt, dass sämtliche Bäume, die im ökologischen Gutachten 2013 als gesund und erhaltenswert bewertet wurden, im Baumkataster der Stadt nicht mehr enthalten sind. Nach einer Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes ergänzte er mit Eintrag vom 28.07.2022 (s. o.): "Es stellt sich die Frage, welchen Wert das in der Öffentlichkeit (WAZ...) mehrfach hervorgehobene Baumkataster für die Bürger hat, wenn sie es nicht mehr einsehen können".

Nun ist das Kataster auch wieder für die Bürger offen, siehe folgenden Auszug vom 20.01.2023:
 
  Baumkataster  
  Auch jetzt fehlen wieder alle Bäume, die im ökologischen Gutachten 2013 als gesund und erhaltenswert bewertet wurden. Zusätzliche Bäume, die im Gutachten nicht behandelt wurden, fehlen ebenfalls. Die bisherige Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes (vgl. Eintrag vom 08.09.2022: "Hierbei handelt es sich oftmals um Straßenbäume, daher sind die Bäume, die im Rahmen des Bebauungsplans... Röhlinghauser Str. innerhalb des Plangebietes beurteilt wurden, nicht im Kataster wiederzufinden") kann auch jetzt nicht überzeugen. Es stellen sich Fragen wie:

Ist das Baumkataster ein Instrument, das den Ist-Bestand der Bäume abbildet, oder zeigt es den Soll-Bestand, also den Bestand zu irgendeinem unbekannten Zeitpunkt? Oder bildet es nur generell den Istbestand ab, manchmal aber nicht? Für den Bürger ist dies intransparent und verwirrend.

Große Bäume wie z.B. die nahe der Bushaltestelle Röhlinghauser Str. oder die drei schützenswerten Bäume lt. Planungsbegründung ("In WA 4 und WA 5 ergibt sich der Abstand des Baufensters von der Grundstücksgrenze an der Röhlinghauser Straße durch die alten Platanen, die hier erhalten bleiben sollen") sind nicht eingetragen. Sollen sie erhalten bleiben oder nun doch mit den vielen anderen "entsorgt" werden? Für den Fall, dass das Baumkataster hier den Planbestand abbildet, trifft letzteres zu, was dem genehmigten Bauvorhaben nicht entspricht. Falls sie erhalten bleiben sollen: Warum sind sie dann nicht im Kataster eingetragen?

Hier ist Aufklärung erforderlich.
 
 


 
 
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